DORA – Projekte abgeschlossen, Praxis offen

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DORA – von der kleinsten Finanzboutique bis zum globalen IT-Giganten: die Umsetzung ist Pflicht​

​Die EU-Verordnung 2022/2554 zur digitalen operationalen Resilienz war in mehrfacher Hinsicht ein Novum:

  • No individual flavours – DORA wurde als direkt anwendbare Verordnung verabschiedet und damit ohne Umsetzungsakt durch nationale Behörden verbindlich.​
  • One size fits all – DORA gilt sektorübergreifend und zieht eine gemeinsame Linie über unterschiedliche Aufsichtsregime sowie Lizenz‑ und Unternehmensarten.​
  • More is more – DORA adressiert Risikomanagement, IKT-Sicherheit, Drittparteienrisiken, Business Continuity, Informationssicherheit und Datenspeicherung übergreifend in einem Rahmen.​
  • A bit spicy: – DORA reguliert nicht nur Finanzunternehmen, sondern nimmt auch die großen IT-Anbieter in den Blick, von denen der Finanzsektor abhängig ist. Unternehmen, die unter DORA als „kritische IKT-Anbieter“ eingeordnet werden, stehen damit unter europäischer Finanzmarktaufsicht.​

Was vor der Verabschiedung kontrovers diskutiert wurde, ist mittlerweile Realität. ​
Die erste Liste mit den Namen von 19 IKT-Dienstleistern, die künftig als „kritische IKT-Dienstleister unter europäischer Finanzaufsicht stehen, wurde bereits veröffentlicht. Diese werden dann – je nach Sektor – von der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA), der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA) oder der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) überwacht.

Die tatsächlichen Auswirkungen auf die Landschaft der IKT‑Dienstleister in der EU werden sich erst in den kommenden Jahren voll zeigen – insbesondere mit Blick auf zusätzliche Regelungen wie NIS2 als „Lex generalis“ zur DORA oder die neuen Leitlinien der EBA zum Drittparteienrisiko.


Realität: Projekte abgeschlossen, Praxis offen​

Die Finanzunternehmen haben ihre DORA‑Implementierungsprojekte abgeschlossen – praktisch ist DORA aber in den wenigsten Häusern vollständig angekommen.​

​Zum einen, weil sich Auslegungen seit Januar 2025 weiterentwickelt haben: RTS/ITS wurden teilweise spät veröffentlicht, Q&As und Veranstaltungen der Aufsichtsbehörden konkretisieren Anforderungen fortlaufend . Zum anderen, weil der Fokus bei der Umsetzung häufig auf termingerechter Erfüllung lag, während Fragen zu Praktikabilität, Effizienz und echter Wirksamkeit zurückgestellt wurden.​

Genau deshalb sollten wir weiter über DORA sprechen…​

IKT- und Cyberrisiken zählen unverändert zu den zentralen Risiken für die EU‑Finanzwirtschaft. Die Bafin nennt Risiken aus Cyber-Vorfällen mit gravierenden Auswirkungen sowie Risiken aus Konzentrationen bei der Auslagerung von IKT-Dienstleistungen als zwei der sechs Risiken im Fokus für den Finanzmarkt im Jahr 2026.​

Auch nach Abschluss der DORA‑Projekte begegnen wir in der Praxis noch erstaunlich robusten Fehleinschätzungen – Annahmen, die auf dem Papier überzeugen, operativ aber deutlich weniger belastbar sind. Zwischen formaler Umsetzung und gelebter Praxis liegt häufig eine Lücke, die im Ernstfall gravierende Folgen haben kann.​

Unsere LinkedIn-Serie „DORA in der Praxis – abgeschlossen ist nicht angekommen“ wirft auf genau diese Lücken einen augenzwinkernden Blick.​

  • typische DORA‑Fehleinschätzungen,​
  • ihre konkreten Auswirkungen,​
  • und wie eine belastbare Umsetzung in der Praxis aussieht.​

Reinschauen lohnt sich – die LinkedIn-Serie im Überblick​

IKT-ASSET Landscape

Veröffentlichung am 07.08.2026

Vorfalls- und Krisenmanagement

Veröffentlichung am 14.08.2026

Drittparteimanagement

Veröffentlichung am 21.08.2026

Informationsregister

Veröffentlichung am 28.08.2026


Stillstand ist keine Option: Resilienzanforderungen entwickeln sich nicht nur regulatorisch weiter​

  • Die 9. MaRisk‑Novelle (in Kraft seit dem 30.06.2026) präzisiert u.a. die Abgrenzung von IKT‑ und Non‑IKT‑Leistungen und greift damit den Schwerpunkt der neuen EBA‑Leitlinien zum Drittparteienrisiko vor.​
  • Die EBA Guidelines on the sound management of third-party risk aktualisieren die Leitlinien von 2019 im Einklang mit DORA. Sie adressieren Vereinbarungen mit Drittanbietern für Dienstleistungen ohne IKT-Bezug, insbesondere Auslagerungen kritischer oder wichtiger Funktionen, und erweitern den Blick zugleich auf sämtliche Drittparteienvereinbarungen sowie Nicht-IKT-Dienstleistungen.​
  • Auch Veröffentlichungen wie der erste Jahresbericht der Europäischen Aufsichtsbehörden EBA, EIOPA und ESMA – die ESAs) zu schwerwiegenden IKT‑bezogenen Vorfällen im EU‑Finanzsektor vom 3 Juni 2026 zeigen zusätzlichen Handlungsbedarf bei Cyber Security und Vorfallsmanagement.

MaRisk AT 9 Ziffer 1: Abgrenzung IKT- & Non-IKT-Leistungen

Die relevanten Änderungen ergeben sich nicht ​aus dem Normtext, sondern aus den zugehörigen Erläuterungen: ​

  • IKT-Dienstleistungen gemäß DORA werden​
    aus dem Anwendungsbereich ausgenommen ​
  • Damit erfasst AT 9 MaRisk künftig ​
    ausschließlich Non-IKT-Auslagerungen​

Einordnung: ​

Damit entfallen Doppel-Klassifizierungen, was​ faktisch einen erneuten Paradigmenwechsel darstellt.​

Bisherige Bafin-Unterlagen wie etwa die geplanten Anpassungen am MVP-Portal hatten die Möglichkeit von Doppelklassifizierungen noch ausdrücklich berücksichtigt.​

Die neuen EBA GL on the sound management of third-party risk gewährleisten Konsistenz für Non-IKT-Dienstleistungen

Source: https://www.eba.europa.eu/publications-and-media/press-releases/eba-launches-consultation-its-draft-guidelines-third-party-risk-management-regard-non-ict-related

Der aktuelle Entwurf der EBA GL erweitert den Anwendungsbereich auf alle Non-IKT-Dienstleistungen, während ​IKT-Dienstleistungen ausschließlich unter die DORA fallen.​

  • Der aktuelle Entwurf der EBA GL erweitert den Anwendungsbereich auf alle ​
    Non-IKT-Dienstleistungen, während ​
    IKT-Dienstleistungen ausschließlich unter die DORA fallen.​
  • Die EBA GL gewährleisten Konsistenz mit den DORA-Anforderungen, z.B. die Nutzung eines einzigen Registers für IKT- und ​
    Non-IKT-Dienstleistungen​
  • Für bestimmte Dienstleistungen werden die Anforderungen deutlich verschärft, z. B. in Bezug auf Vertragsklauseln, Berichterstattung und Ausstiegsstrategien.​
  • Die neuen EBA-Leitlinien verlangen ein ganzheitliches und vernetztes Risikomanagement Drittparteienrisiken.​

DORA-Reifegrad-Check: ganzheitlicher Abgleich in fünf Stufen und Dokumentation für eine optimale Dora-Compliance und Audit-Readiness

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